Wo lasse ich mein Leasingfahrzeug im Schadensfall reparieren?
Im Falle eines Schadens sind Sie i.d.R. dazu verpflichtet das Leasingfahrzeug in einer Vertrags - bzw. Partnerwerkstatt des Herstellers reparieren zu lassen. Hierzu gibt es grundsätzlich einen Verweis im Leasingvertrag, der Angaben zur Werkstattbindung im Schadensfall enthält.
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