Wo lasse ich mein Leasingfahrzeug im Schadensfall reparieren?

Im Falle eines Schadens sind Sie i.d.R. dazu verpflichtet das Leasingfahrzeug in einer Vertrags - bzw. Partnerwerkstatt des Herstellers reparieren zu lassen. Hierzu gibt es grundsätzlich einen Verweis im Leasingvertrag, der Angaben zur Werkstattbindung im Schadensfall enthält.

Konnten wir Ihre Frage nicht beantworten?

Sie können uns Mo–Fr unter der Rufnummer 030 810976 00 von 9–18 Uhr konktaktieren.
oder
Sie erreichen uns jederzeit über unser Kontaktformular. Wir melden uns dann in der Regel innerhalb von 24h zurück.